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Seit 1. Jänner 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Achtung: Auch Unternehmen mit ausschließlich Privatkunden oder Kleinunternehmer ohne Ausweis der Umsatzsteuer auf der Rechnung sollten dringend prüfen, ob ab 2025 zumindest der Empfang der E-Rechnung ermöglicht werden kann, zum Beispiel weil deren Lieferanten ab diesem Zeitpunkt E-Rechnungen versenden möchten.
Was ist damit gemeint?
Seit Anfang 2025 wird nur noch zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen unterschieden. Unter einer elektronischen Rechnung (E-Rechnung) versteht man eine Rechnung, die in einem vorgegebenen strukturierten Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird. Rechnungen im PDF-Format oder Formaten wie „jpeg“, „docx“ erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm nicht.
Zulässig sind z.B. die XRechnung oder das Hybrid-Format ZUGFeRD, bei dem es sich um eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei handelt.
Unter dem Begriff sonstige Rechnung werden zukünftig sowohl Papierrechnungen als auch elektronische Rechnungen in den Formaten PDF, jpeg, docx etc. verstanden.
Mehr Informationen zur E-Rechnung finden Sie z.B. unter www.ihk.de
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